AGB

Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma App GmbH & Co. Kunststoff-Fensterbau KG (im Folgenden App GmbH & Co. KG)

 

§ 1 Geltungsbereich

(1)      Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Vertragsänderungen und -ergänzungen und Einkaufsgeschäfte. Diese gelten auch bei sofortiger Auslieferung der Ware oder Erbringung der Leistung ohne eine schriftliche Bestätigung.

(2)    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigenen Geschäftsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Parteien dies im Rahmen des Vertragsschlusses ausdrücklich schriftlich vereinbaren.

(3)    Einzelvertragliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

 

§ 2 Allgemeines

Erklärungen von Mitarbeitern der App GmbH & Co. KG sind nur verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden.

(1)      Bis zur Auftragsbestätigung durch die App GmbH & Co. KG in Textform sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich. Weicht die Auftragsbestätigung durch die App GmbH & Co. KG von der Bestellung des Auftraggebers ab, so stellt dies ein neues Angebot der App GmbH Co. KG dar. Der Auftraggeber wird auf die Änderung ausdrücklich hingewiesen.

(4)      Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung des Auftraggebers in Textform zustande.

(5)      Anschließende Änderungen gleich welcher Art, insbesondere Streichungen, durch den Auftraggeber sind ausgeschlossen. Im Einzelfall können die Parteien darüber eine gesonderte Vereinbarung in Textform treffen.

(6)      Konstruktive Änderungen als technische Weiterentwicklung bleiben der App GmbH & Co. KG vorbehalten.

(7)      Wird nach wirksamem Vertragsschluss festgestellt, dass die Ausführung aus bis dahin nicht erkennbaren technischen Gründen nicht möglich ist, so ist die App GmbH & Co. KG berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Besteller zur Geltendmachung eines Schadens berechtigt ist.

(8)      Das Werk wird nach dem vom Auftraggeber freigegeben Maßen hergestellt, geliefert und eingebaut. Etwa erforderliche zusätzliche Arbeiten, insbesondere Maurer-, Maler-, Putz- und Stemmarbeiten sind vom Auftraggeber zu seinen Lasten vorzunehmen bzw. zu veranlassen.

(9)      An allen Angeboten, damit verbundenen Zeichnungen und sonstigen Unterlagen bleiben sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Sie dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

 

§ 3 Bauleistungen

(1)      Ist der Auftraggeber kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gilt bei allen Bauleistungen einschließlich Montage die „Verdingungsordnung für Bauleistung“ (VOB), Teil B (DIN 1961), in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.

(2)      Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber, bei denen die „Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen“ (VOL), Teil B, seitens des Auftraggebers zwingend anzuwenden ist, gilt diese in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.

 

 

 

§ 4 Leistungen und Lieferungen

(1)      In Fällen Höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, Seuchen wie Epidemien und Pandemien, soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme befreit.

(2)      Die betroffene Partei unterrichtet die andere Partei von der Verzögerung unverzüglich. Dauert die Unterbrechung durch ein Ereignis Höherer Gewalt länger als sechs Monate, so ist die betroffene Partei zur gänzlichen oder teilweisen Kündigung des Vertrags berechtigt, ohne dass die andere Partei daraus Ersatzansprüche ableiten kann.

(3)      Ist eine Versendung oder Anlieferung der Ware durch die App GmbH & Co. KG vereinbart, so erfolgt diese ab Sitz der App GmbH & Co. KG auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

(4)      Der Auftraggeber hat Genehmigungen örtlicher Behörden, Gerüst- oder Kranstellung rechtzeitig und zu seinen Lasten zu veranlassen.

(5)      Kann der Vertragsgegenstand nach Fertigstellung in Folge von Umständen, die die App GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, nicht zu dem vertraglich vereinbarten Termin versandt, montiert und abgenommen werden, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem diesem die Anzeige der Versandbereitschaft in Textform zugegangen ist. Lagerkosten sowie Aufwand für vergebliche Anfahrten und Lohnkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(6)      Bei Reparaturaufträgen beim Auftraggeber fallen neben den Kosten für die Arbeitszeit der Reparatur in der vereinbarten Höhe eine Fahrzeug- und Werkzeugpauschale an. Die Höhe ergibt sich aus dem Reparaturauftrag selbst.

 

§ 5 Vergütung

(1)      Es gilt die vereinbarte Netto-Vergütung zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

(2)      Für den Fall, dass nach Vertragsschluss die von der App GmbH & Co. KG zu zahlenden Netto-Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen Materialien zum Zeitpunkt ihrer Lieferung um mehr als 5 % steigen oder fallen sollten, hat jede der beiden Vertragsparteien das Recht, von der jeweils anderen den Eintritt in ergänzende Verhandlungen zu verlangen, mit dem Ziel, durch Vereinbarung eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preisen für die betroffenen vertragsgegenständlichen Materialien an die aktuellen Lieferpreise herbeizuführen.

(3)      Die App GmbH & Co. KG ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Stand ihrer erbrachten Leistung zu fordern.

Macht die App GmbH & Co. KG von diesem Recht Gebrauch, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % der Bruttosumme als Fertigstellungssicherheit von der ersten Abschlagszahlung einzubehalten.

(4)      Ist die vertragliche Leistung abgenommen, so ist die Vergütung sofort und ohne Abzug zu entrichten, sofern nichts anderes ausdrücklich in Textform vereinbart ist.

(5)      Bei Zahlungsverzug sind die entstandenen Zinsen und sonstige Kosten zu ersetzen. Die Zinsen hierfür betragen 5%-Punkte über dem Basiszinssatz, es sei denn, dass die App GmbH & Co. KG einen höheren oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist.

(6)      Bei Zahlungen für Teillieferungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.

 

§ 6 Abnahme

(1)      Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Leistungen der App GmbH & Co. KG. Über die Abnahme erstellen die App GmbH & Co. KG und der Auftraggeber ein Protokoll, das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist.

(2)      Als abgenommen gilt die Leistung auch, wenn die App GmbH & Co. KG dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

 

§ 7 Mängelhaftung

(1)      Handelsübliche Farb- und Strukturabweichungen bei Kunststoff- und Aluminiumoberflächen bleiben vorbehalten.

(2)      Wartungsarbeiten, wie z.B. das Einstellenarbeiten an den Fenstern sind nicht Bestandteil der Gewährleistung.

(3)      Es gelten die Richtlinien des Verbandes Fenster und Fassade. Diese können unter https://www.vff-wissen.de/#doc/64170/1 eingesehen werden.

(4)      Die Mängelhaftung für Fenster der App GmbH & Co. KG richtet sich nach § 634 a BGB bzw. § 13 VOB/B. Verbrauchsbedingter Verschleiß sowie Glasbruch, der nicht auf einem Verglasungsfehler beruht, unterfällt nicht der Gewährleistung. Für Isolierglas gelten die Richtlinien zur Beurteilung der visuellen Qualität für das Glas im Bauwesen und die Isolierglas-Garantiebestimmungen. Diese können unter https://www.bundesverband-flachglas.de/wp-content/uploads/simple-file-list/bf-merkblaetter/BF-Merkblatt_015-2013_-_Beurteilung_emaillierte_Glaeser_AE12-2020.pdf eingesehen werden.

(5)      Werden vom Besteller oder von anderen Personen als den von der App GmbH & Co. KG beauftragten Personen während der Dauer der Mängelhaftung Arbeiten gleich welcher Art vorgenommen, so erlöschen die gesetzlichen Mängelrechte. Mängelrechte bestehen auch nicht bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach der Abnahme infolge fehlerhafter, nachlässiger oder nicht bestimmungsgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

(6)      Die durch unberechtigte Mangelrügen entstehenden Kosten einschließlich etwa anfallender Fahrtkosten trägt der Auftraggeber. § 4 Abs. 6 findet entsprechend Anwendung.

(7)      Für Kaufleute gemäß §§ 1 ff. HGB als Auftraggeber gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB.

(8)      Bei berechtigten Mängeln hat die App GmbH & Co. KG die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rückgabe des beanstandeten Gegenstandes ein Ersatzstück zu liefern. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, so kann der Auftraggeber einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

(9)      Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbesserungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen und Farbtönen ausdrücklich in Textform vereinbart worden ist. Die App GmbH & Co. KG haftet nicht für fehlerhafte Leistungen, sofern diese auf fehlerhaften Vorgaben Dritter, insbesondere vom Auftraggeber beauftragter Architekten- oder Ingenieure, beruhen.

 

§ 8 technischer Hinweis

(1)      Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits regelmäßig, mindestens einmal jährlich, Wartungsarbeiten durchzuführen sind. Dies sind insbesondere prüfen, einstellen, justieren, sowie ölen der Beschläge (vgl. hier unsere Wartungs- und Pflegehinweise)

(2)      Unterlassene Wartungsarbeiten können die Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, führen aber nicht zu Mängelansprüchen gegenüber der App GmbH & Co. KG.

 

§ 9 Haftung

(1)      Die App GmbH Co. KG haftet im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten). Im letztgenannten Fall haftet die App GmbH & Co. KG jedoch nicht auf nicht vorhersehbare, nicht vertragstypische Schäden.

(2)      Die App GmbH & Co. KG haftet nicht bei fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten.

(3)      Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder im Falle der Erteilung einer Garantie oder einer Zusicherung durch die App GmbH & Co. KG

(4)      Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5)      Soweit die Haftung in den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der App GmbH & Co. KG. Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(3)      Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Lieferungen und sonstige Leistungen, Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenen Streitigkeiten werden durch § 29 ZPO geregelt.

(4)      Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens, so ist der Sitz der App GmbH & Co. KG ausschließlicher Gerichtsstand. Die App GmbH & Co. KG ist jedoch berechtigt, den kaufmännischen Besteller an jedem anderen begründeten Gerichtsstand, insbesondere am Erfüllungsort, einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu verklagen.

(5)      Der gleiche Gerichtsstand wie vor gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

(1)      Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Normen, die auf das Recht eines anderen Staates verweisen, insbesondere des EGBGB.

(2)      Soweit eine Regelung in diesen Geschäftsbedingungen nicht erfolgt ist, gelten die Bestimmungen des BGB. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens, finden die Vorschriften der VOB/B, ergänzend die Vorschrift des BGB Anwendung.

(3)      Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, Individualabreden und Zusicherungen bedürfen der Textform sofern sie nicht auf einer ausdrücklichen oder einer individuell ausgehandelten Abrede beruhen. Dies gilt auch für das Textformerfordernis selbst.

 

 

 

Zusatz: Die App GmbH & Co. KG beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz (VSBG).