AGB

Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma App GmbH & Co. Kunststoff-Fensterbau KG (Stand 09/20)

 

§1 Geltungsbereich

(1)    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Vertragsänderungen und -ergänzungen und Einkaufsgeschäfte. Diese gelten auch bei sofortiger Auslieferung der Ware oder Erbringung der Leistung, ohne eine schriftliche Bestätigung.

(2)    Abweichende Bedingungen des Abnehmers, welche durch die App GmbH & Co. KG nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind für die App GmbH & Co. KG unverbindlich, auch dann, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

(3)    Zur Entgegennahme und Abgabe von verbindlichen Erklärungen, sowie zur Vertretung des Auftragnehmers, sind Monteure der App GmbH & Co. KG nicht berechtigt.

 

§2 Auftragsbestätigung

(1)    Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich. Weicht die Auftragsbestätigung durch die App GmbH & Co. KG von der Bestellung des Auftraggebers ab, so ist dieser ausdrücklich darauf hinzuweisen. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung des Bestellers zustande. Anschließende Änderungen und Streichungen durch den Auftraggeber sind ausgeschlossen oder ggf. mit Mehrkosten für den Auftraggeber verbunden.

(2)    Konstruktive Änderungen als technische Weiterentwicklung bleiben der App GmbH & Co. KG vorbehalten.

(3)    Wird nach wirksamem Vertragsschluss festgestellt, dass die Ausführung aus technischen Gründen nicht möglich ist, so ist die App GmbH & Co. KG berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Besteller zur Geltendmachung eines Schadens berechtigt ist.

(4)    Vertraglich beinhaltet sind ausschließlich übliche Einbauverhältnisse. Nicht beinhaltet sind gewerksübergreifende Arbeiten wie Maurer-, Maler-, Putz-, Stemmarbeiten.

 

§3 Bauleistungen

(1)    Bei allen Bauleistungen einschließlich Montage gilt die „Verdingungsordnung für Bauleistung“ (VOB), Teil B (DIN 1961), in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.

(2)    Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber, bei denen die „Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen“ (VOL), Teil B, seitens des Auftraggebers zwingend anzuwenden ist, gilt diese in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.

 

§4 Leistungen und Lieferungen

(1)    Wird die von der App GmbH & Co. KG geschuldete Leistung zwingend durch unvorhersehbare Umstände verzögert, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. durch Arbeitskämpfe, höhere Gewalt und andere unabwendbare Ereignisse), so verlängert sich eine etwa vereinbarte Frist um die Dauer der Verzögerung. Die App GmbH & Co. KG wird den Auftraggeber von der Verzögerung unverzüglich unterrichten. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann die App GmbH & Co. KG schadensersatzfrei vom Vertrag zurücktreten.

(2)    Ist eine Versendung oder Anlieferung der Ware durch die App GmbH & Co. KG vereinbart, so erfolgt diese ab Sitz der App GmbH & Co. KG auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

(3)    Sind Genehmigungen örtlicher Behörden, Gerüst- oder Kranstellung notwendig, sind diese ausschließlich vom Auftraggeber und zu dessen Lasten zu veranlassen.

(4)    Kann der Vertragsgegenstand nach Fertigstellung in Folge von Umständen, die die App GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, nicht zu dem vertraglich vereinbarten Termin versandt, montiert oder abgenommen werden, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, indem diesem die Anzeige der Versandbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten, sowie Aufwand für vergebliche Anfahrten und Lohnkosten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(5)    Gleiches gilt für Leistungen und Reparaturaufträge. Hierfür fallen An-, Abfahrt, Lohnkosten ab Sitz des Auftragnehmers, und eine Fahrzeug- und Werkzeugpauschale an.

 

§5 Vergütung

(1)    Es gilt die vereinbarte Vergütung inkl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

(2)    Auf Verlangen der App GmbH & Co. KG sind bei Dauerschuldverhältnissen, sowie bei Vereinbarungen, die Lieferungen- oder Leistungsfristen von mehr als 4 Monaten nach Vertragsschluss enthalten, Verhandlungen über eine Preisanpassung zu führen, wenn – die Preise für das insgesamt benötigte Material ab Vertragsschluss – oder die Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen insgesamt um mehr als 5 % steigen – oder die Umsatzsteuer eine Änderung erfährt.

(3)    Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Stand seiner erbrachten Leistung zu fordern.

Macht der Auftragnehmer von diesem Recht Gebrauch, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % der Bruttosumme als Fertigstellungssicherheit von der Abschlagszahlung einzubehalten.

(4)    Ist die vertragliche Leistung erbracht, so ist die Vergütung sofort und ohne Abzug zu entrichten, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

(5)    Bei Zahlungsverzug sind die entstandenen Zinsen und sonstige Kosten zu ersetzten. Die Zinsen hierfür betragen 2% über dem zur Zeit des Vertragsabschluss geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, es sei denn, dass die App GmbH & Co. KG einen höheren oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist.

(6)    Bei Zahlungen für Teillieferungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.

 

§6 Eigentumsvorbehalte

(1)    Die Lieferung der Ware erfolgt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich aller Nebenforderungen, bei wiederholter oder laufender Geschäftsbeziehungen, bis zur Tilgung des Schuldsaldos, unter Eigentumsvorbehalt gemäß §455 BGB.

(2)    Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände der App GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Die Kosten eines etwaigen Interventionsverfahrens gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(3)    Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an die App GmbH & Co. KG abgetreten. Bei Weiterveräußerung auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Auftragnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an die App GmbH & Co. KG ab.

(4)    Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber bereits jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten, einschließlich der Einräumung einer Sicherheitshypothek ab.

(5)    Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtung gegenüber der App GmbH & Co. KG nicht oder nicht pünktlich oder wirkt er in unzulässiger Weise auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ein, so kann die App GmbH & Co. KG unbeachtet des ihr zustehenden Anspruchs auf Erfüllung des Vertrages die Gegenstände herausverlangen, sofern eine dem Auftraggeber zur Erfüllung seiner Verpflichtung gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist. Hat der Auftraggeber den Vertrag erfüllt, so hat die App GmbH & Co. KG die Gegenstände zurückzugeben. Die vorstehende Regelung gilt nicht für Abzahlungsgeschäfte.

 

§7 Gewährleistung

(1)    Handelsübliche Farb- und Strukturabweichungen bei Kunststoff- und Aluminiumoberflächen bleiben vorbehalten.

(2)    Es gelten die Richtlinien des Verbandes Fenster und Fassade.

(3)    Die Abnahme gilt, sowohl mit Unterzeichnung vor Ort nach erfolgter Montage, als auch mit Zahlung der Rechnung, als durchgeführt. Bei Verweigerung der Abnahme durch den Auftraggeber, ohne Nennung von Mängeln, gilt die Lieferung und Leistung ebenfalls als abgenommen.

(4)    Die Gewährleistungsfrist für Fenster der App GmbH & Co. KG beträgt 5 Jahre nach §634 a BGB bzw. §13 VOB/B. Hiervon ausgenommen sind elektrische, mechanische und bewegliche Teile, sowie Teile, welche nicht von der App GmbH & Co. KG selbst erzeugt wurden. Für letztere wird nur die Gewährleistung von 24 Monaten übernommen, welche vom jeweiligen Herstellerwerk der App GmbH & Co. KG gewährt wird. Verbrauchsbedingter Verschleiß fällt nicht unter den Gewährleistungsanspruch. Für geliefertes Isolierglas gelten die Richtlinien zur Beurteilung der visuellen Qualität für das Glas im Bauwesen und die Isolierglas-Garantiebestimmungen.

(5)    Voraussetzung für die vorgenannten Gewährleistungen ist die sachgemäße Behandlung der Ware. Die Gewährleistung entfällt bei Verschulden Dritter, bei Veränderung der gelieferten Ware ohne Zustimmung der App GmbH & Co. KG, ebenso wie bei Schäden, die auf eine Selbstmontage zurückzuführen sind. Die durch unberechtigte Mangelrügen entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber, sofern sein Verhalten schuldhaft ist.

(6)    Will der Auftragnehmer Mängelrügen erheben, so ist die Rüge innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht nach §634 a zulässig; für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt der Anlieferung (Abnahme) bzw. Abholung und der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgebend. Sofern die Voraussetzung des §377 Handelsgesetzbuch (HGB) vorliegen, so findet dieser hinsichtlich der Untersuchungs- und Rügepflicht Anwendung.

(7)    Bei berechtigten Mängeln hat die App GmbH & Co. KG die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rückgabe des beanstandeten Gegenstandes ein Ersatzstück zu liefern. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, so kann der Auftraggeber einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

(8)    Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbesserungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen und Farbtönen ausdrücklich vereinbart worden ist. Die App GmbH & Co. KG haftet nicht für fehlerhafte Leistungen, sofern diese auf fehlerhaften Architekten- oder Ingenieurvorgaben beruhen.

(9)     Über das Vorstehende hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, Vertragsstrafen oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die App GmbH & Co. KG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

 

§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1)    Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Lieferungen und sonstige Leistungen, Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenen Streitigkeiten werden durch §29 ZPO geregelt.

(2)    Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens, so ist der Sitz der App GmbH & Co. KG ausschließlicher Gerichtsstand.

(3)    Der gleiche Gerichtsstand wie vor gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland  verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

§9 Rechtsgültigkeit

(1)    Deutsches Recht gilt als vereinbart.

(2)    Soweit eine Regelung in diesen Geschäftsbedingungen nicht erfolgt ist, gelten Bedingungen der VOB, hilfsweise die Vorschrift des BGB. Die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.

(3)    Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden nur dann Vertragsbestandteil.

 

Zusatz: Unser Unternehmen beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz (VSBG).